Polizei Brandenburg
Die Landespolizei Brandenburg.

Die Landespolizei Brandenburg untersteht dem Ministerium des Innern und für Kommunales. Sie verfügt derzeit über 8.250 Stellen und ist für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg zuständig.
Dabei erfüllt sie vielfältigste Aufgaben und ist mit ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu jeder Zeit und an jedem Ort im größten neuen Bundesland im Einsatz. Bereitschafts-, Schutz- und Kriminalpolizei arbeiten Hand in Hand, wenn es um Sicherheit und Ordnung in Brandenburg geht.
Die Brandenburger Polizei gliedert sich in drei große Bereiche:
Dem Polizeipräsidium (PP) in Potsdam unterstehen entsprechend der Himmelsrichtungen vier regionale Polizeidirektionen, sowie das Landeskriminalamt und die Direktion Besondere Dienste. Den Polizeidirektionen unterstehen weiterhin 16 Polizeiinspektionen mit 33 Polizeirevieren, verteilt auf das gesamte Land Brandenburg.
Der Zentraldienst der Polizei (ZDPol) fungiert als Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei. Hierunter fallen unter anderem der Polizeiärztliche Dienst, die Zentrale Bußgeldstelle sowie die Beschaffung, Technik und Logistik. Der Hauptsitz des ZDPol ist in Zossen.
Die Hochschule der Polizei (HPol) des Landes Brandenburg mit Sitz in Oranienburg ist u.a. schwerpunktmäßig zuständig für die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten.
Die Aufgaben.

Die Aufgaben der Polizei Brandenburg ergeben sich gemäß § 1 des Brandenburgischen Polizeigesetzes.
Dazu zählt beispielsweise:
- Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abwehren
- Straftaten verhüten
- Schutz privater Rechte
- Vollzugshilfe für andere Behörden
- Erfüllung von Aufgaben, die aus anderen Rechtsvorschriften übertragen sind (z.B. Verfolgung von Straftat gemäß §163 Strafprozessordnung)
Foto: Jan Wischneswki ©
Der Polizeipräsident.
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Du kannst dich ab sofort für die Einstellung zum 01. Oktober 2023 bewerben!
Bewerbungszeitraum für die Oktobereinstellung 2023: 01.01. - 30.06.2023.
Einstellung mit abgeschlossener Berufsausbildung bis 37 Jahre möglich. Dies stellt eine Ausnahme vom Einstellungshöchstalter (bis 35 Jahre zum Einstellungstermin) dar, welche nur im begründeten Einzelfall durch das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg erteilt werden kann. Grundvoraussetzung ist, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie anschließende Berufspraxis vorliegen und die allgemein gültigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Hinweis: Die Onlinebewerbung funktioniert momentan noch nicht auf allen mobilen Endgeräten. Nutze in diesem Fall deinen Desktop-PC oder dein Laptop.
Bei auftretenden Fragen kontaktiere uns bitte unter 03301 850-2222 (Montag-Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr, Freitag 8:00 - 14:00 Uhr) oder per E-Mail karriere [at] polizei.brandenburg.de