Gehobener Dienst
Einstellungsvoraussetzungen.












Bewerbung.
Ab sofort kannst du dich bis 30.06.2023 für die Einstellung im Oktober 2023 bewerben. Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung im April 2024 beginnt voraussichtlich ab Juli 2023.
Hinweis: Die Onlinebewerbung funktioniert momentan noch nicht auf allen mobilen Endgeräten. Nutze in diesem Fall deinen Desktop-PC oder dein Laptop.
Bei auftretenden Fragen kontaktiere uns bitte unter 03301-850-2222.
Auswahlverfahren.
In unserem Auswahlverfahren testen wir, ob du unseren Anforderungen entsprichst. Dieses Auswahlverfahren findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Standort der Hochschule in Oranienburg statt. Es besteht aus folgenden sechs Elementen.






Studium.

Studieninhalt
Das Studium an unserer Hochschule dauert drei Jahre. Innerhalb des Studiums erwirbst du Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die dich zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Aufgaben im gehobenen Polizeivollzugsdienst qualifizieren. Dein sechssemestriger Bachelor-Studiengang gliedert sich in 18 aufeinander abgestimmte Module. Dein Studium bereitet dich umfassend auf die spätere Aufgabenwahrnehmung als Streifenbeamtin bzw. Streifenbeamter im Wach- und Wechseldienst (Schutzpolizei) und auf die Ermittlungstätigkeit in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung (Kriminalpolizei) vor. Du wirst für eine professionelle Polizeiarbeit im demokratischen Rechtsstaat ausgebildet. Das Verständnis für gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge wird besonders gefördert.

Studienort
Das Studium findet an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg nördlich von Berlin in Oranienburg statt. Lediglich während der mehrmonatigen Praktika bist du in einer Polizeidienststelle des Polizeipräsidiums eingesetzt. Bitte beachte, dass wir dir momentan keine Unterkunft an der Hochschule zu Verfügung stellen können. Perspektivisch wird es ein Anwärterwohnheim geben. Der Förderverein der Hochschule bietet auf seiner Website eine Wohnungsbörse für Anwärterinnen und Anwärter an.
Besoldung
Während deines Studiums an der Hochschule erhältst du ein regelmäßiges Einkommen*, welches sich von Studienjahr zu Studienjahr steigert.
1. Studienjahr
Polizeikommissaranwärterin, Polizeikommissaranwärter
20 Jahre, ledig, keine Kinder
2. Studienjahr
Polizeikommissaranwärterin, Polizeikommissaranwärter
21 Jahre, ledig, keine Kinder
3. Studienjahr
Polizeikommissaranwärterin, Polizeikommissaranwärter
22 Jahre, ledig, keine Kinder
* Beispiel des Anwärtergrundbetrages (Brutto) im gehobenen Polizeivollzugsdienst, ohne eventuelle Zuschläge mit Ausnahme der Polizeizulage ab 2. Studienjahr (Stand: ab Januar 2023)
Nach dem Studium.

Abschluss und weitere Verwendung
Das Studium schließt du mit der Abgabe und Verteidigung deiner Bachelorthesis sowie einer damit verbundenen Abschlussprüfung ab. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums wird dir der akademische Titel "Bachelor of Arts (B.A.) - Polizeivollzugsdienst / Police Service" verliehen und du wirst zur Kommissarin bzw. zum Kommissar ernannt. Fast alle Absolventinnen und Absolventen der Hochschule der Polizei sammeln zunächst in der Schutz- oder Bereitschaftspolizei erste Erfahrungen. Auch der Direkteinstieg in der Kriminalpolizei ist möglich, denn grundsätzlich befähigt das Studium zum Einsatz in allen Bereichen der Polizei. Notwendiges Spezialwissen wird durch Weiterbildungen vermittelt. Auch ein Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst des Landes Brandenburg ist perspektivisch denkbar.
Besoldung
Nach deinem Studium bekommst du selbstverständlich höhere Bezüge* als zuvor. Diese steigern sich sukzessive je nach Dienstgrad und Dienstalter.
Polizeikommissarin, Polizeikommissar
23 Jahre, ledig, keine Kinder, ohne Zuschläge (Schichten, Nacht- und Wochenenddienste etc.), abzügl. Lohnsteuer und Pflegepflichtversicherung
* Beispiel der Grundbezüge (Brutto) im gehobenen Polizeivollzugsdienst, ohne eventuelle Zuschläge (Stand: ab Januar 2019)
Bewirb dich jetzt online.
Du kannst dich ab sofort für die Einstellung zum 01. Oktober 2023 bewerben!
Bewerbungszeitraum für die Oktobereinstellung 2023: 01.01. - 30.06.2023.
Einstellung mit abgeschlossener Berufsausbildung bis 37 Jahre möglich. Dies stellt eine Ausnahme vom Einstellungshöchstalter (bis 35 Jahre zum Einstellungstermin) dar, welche nur im begründeten Einzelfall durch das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg erteilt werden kann. Grundvoraussetzung ist, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie anschließende Berufspraxis vorliegen und die allgemein gültigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Hinweis: Die Onlinebewerbung funktioniert momentan noch nicht auf allen mobilen Endgeräten. Nutze in diesem Fall deinen Desktop-PC oder dein Laptop.
Bei auftretenden Fragen kontaktiere uns bitte unter 03301 850-2222 (Montag-Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr, Freitag 8:00 - 14:00 Uhr) oder per E-Mail karriere [at] polizei.brandenburg.de