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Höherer Dienst

Aufstiegs- und Einstellungsmöglichkeiten

Beamter des höheren Dienstes

Polizeibeamter / Polizeibeamtin im gehobenen Dienst des Landes Brandenburg

Wer sich bereits in der Laufbahn des gehobenen Dienstes der Brandenburger Polizei befindet und über die Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss verfügt, hat die Möglichkeit in den höheren Dienst aufzusteigen. Es bedarf darüber hinaus des Erreichens des ersten Beförderungsamtes, einer Bewährungszeit von mindestens 5 Jahren, förderlicher Fremdsprachenkenntnisse sowie überdurchschnittlich guter Leistungen.

Die Eignung für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes wird in einem in Verantwortung des Ministeriums des Innern und für Kommunales durchgeführten Auswahlverfahren festgestellt.

Detaillierte Informationen, insbesondere zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie von Ihrer Personalstelle.

Noch kein/e Polizeibeamter / Polizeibeamtin des Landes Brandenburg

Grundsätzlich eröffnet die Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung der Polizei - LVPol) die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber, die allgemeine und spezielle Anforderungen erfüllen, in die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes einzustellen.

Über die Einstellung sogenannter „Seiteneinsteiger" entscheidet das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Stellenausschreibungen für die Einstellung von Seiteneinsteigern in den höheren Polizeivollzugsdienst finden Sie auf dieser Website.

Bewirb dich jetzt online.

Du kannst dich ab sofort für die Einstellung zum 01. Oktober 2023 bewerben!
Bewerbungszeitraum für die Oktobereinstellung 2023: 01.01. - 30.06.2023.

Einstellung mit abgeschlossener Berufsausbildung bis 37 Jahre möglich. Dies stellt eine Ausnahme vom Einstellungshöchstalter (bis 35 Jahre zum Einstellungstermin) dar, welche nur im begründeten Einzelfall durch das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg erteilt werden kann. Grundvoraussetzung ist, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie anschließende Berufspraxis vorliegen und die allgemein gültigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Hinweis: Die Onlinebewerbung funktioniert momentan noch nicht auf allen mobilen Endgeräten. Nutze in diesem Fall deinen Desktop-PC oder dein Laptop.

Bei auftretenden Fragen kontaktiere uns bitte unter 03301 850-2222 (Montag-Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr, Freitag 8:00 - 14:00 Uhr) oder per E-Mail  karriere [at] polizei.brandenburg.de