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Höherer Dienst

Aufstiegs- und Einstellungsmöglichkeiten

Beamter des höheren Dienstes

Polizeibeamter / Polizeibeamtin im gehobenen Dienst des Landes Brandenburg

Wer sich bereits in der Laufbahn des gehobenen Dienstes der Brandenburger Polizei befindet und über die Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss verfügt, hat die Möglichkeit in den höheren Dienst aufzusteigen. Es bedarf darüber hinaus des Erreichens des ersten Beförderungsamtes, einer Bewährungszeit von mindestens 5 Jahren, förderlicher Fremdsprachenkenntnisse sowie überdurchschnittlich guter Leistungen.

Die Eignung für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes wird in einem in Verantwortung des Ministeriums des Innern und für Kommunales durchgeführten Auswahlverfahren festgestellt.

Detaillierte Informationen, insbesondere zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie von Ihrer Personalstelle.

Noch kein/e Polizeibeamter / Polizeibeamtin des Landes Brandenburg

Grundsätzlich eröffnet die Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung der Polizei - LVPol) die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber, die allgemeine und spezielle Anforderungen erfüllen, in die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes einzustellen.

Über die Einstellung sogenannter „Seiteneinsteiger" entscheidet das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Stellenausschreibungen für die Einstellung von Seiteneinsteigern in den höheren Polizeivollzugsdienst finden Sie auf dieser Website.

Bewirb dich jetzt online.

Du kannst dich bis zum 31.12.2023 für die Einstellung zum APRIL 2024 bewerben!
Der Bewerbungszeitraum für die Oktobereinstellung 2024 beginnt voraussichtlich am 01.01.2024.

Hinweis: Die Onlinebewerbung funktioniert auf allen mobilen Endgeräten, PC und Laptops.

Bei auftretenden Fragen kontaktiere uns bitte unter 03301 850-2222 (Montag-Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr, Freitag 8:00 - 14:00 Uhr) oder per E-Mail  karriere [at] polizei.brandenburg.de